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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1990 - 7 B 11297/90   

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https://dejure.org/1990,8539
OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1990 - 7 B 11297/90 (https://dejure.org/1990,8539)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.1990 - 7 B 11297/90 (https://dejure.org/1990,8539)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 7 B 11297/90 (https://dejure.org/1990,8539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländische Fahrerlaubnis; Verhalten des Erlaubnisinhabers; Nichtvorlage eines positiven Eignungsgutachtens; Mangelde Eignung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 653
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 33.83

    Berufungsgericht - Entziehung der Fahrerlaubnis - Fehlende Fahreignung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1990 - 7 B 11297/90
    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, daß dann, wenn eine berechtigte Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gemäß § 15 b Abs. 2 StVZO ergangen ist, die Weigerung des Betroffenen, an der Ermittlung seiner Eignung mitzuwirken, Folgerungen für ihn hat: Das Gericht kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung den Umstand berücksichtigen, daß der Antragsteller schuldhaft die Benutzung eines Beweismittels und damit Aufklärung des Sachverhalts vereitelt hat (vgl. BVerwG vom 11. Juli 1985, DAR 1986, 94 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 7 B 97.82

    Voraussetzungen für eine vorübergehende Gestattung des Führens von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1990 - 7 B 11297/90
    Mit dieser Verweisung wird verdeutlicht, daß hinsichtlich Kraftfahrern mit ausländischer Fahrerlaubnis (außer deutsche Kraftfahrer) die gleichen Tatsachen zur Eignungsbeurteilung herangezogen werden dürfen, die auch für die Nichteignung eines deutschen Kraftfahrers maßgeblich sind (vgl. Urteil des Senats vom 23. März 1982, 7 A 3/82, BVerwG vom 12. Oktober 1982, NJW 1983, 1279).
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